Für alle Verträge zwischen uns und unseren Kunden gelten neben den individuell vereinbarten Vertragskonditionen ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – im folgenden AGB – als Grundlage der Vereinbarung. Die AGB werden Bestandteil des Vertrages. Etwa entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich dem Kunden gegenüber anerkennen.
Änderungen und Ergänzungen sowie Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformabrede im Einzelfall.
Gem. 25.1 (2) Satz. 6 UStAE liegt umsatzsteuerlich eine einheitliche Leistung hier vor, welche nicht der Margenbesteuerung des § 25 UStG unterliegt. Sollte die Finanzverwaltung den Standpunkt vertreten, dass die Leistungen dieses Vertrags unter der Margenbesteuerung des § 25 UStG fallen, würde die Rechnung entsprechend korrigiert werden. Hierbei würde die Gesamtsumme der Rechnung (Brutto) dem Rechnungsendbetrag nach § 25 UStG entsprechen.
§ 1 Vertragsschluss
Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Ein Vertrag kommt erst zustande durch schriftliche Annahme dieses Angebotes durch uns.
Etwa von uns an unsere Kunden auf Anforderung gerichtete Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Erst mit der vorerwähnten Anmeldung des Kunden wird ein Angebot (an uns) unterbreitet.
§ 2 Leistung und Leistungsumfang
1.
Der Umfang der von uns vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich allein aus unserer Leistungsbeschreibung im Angebot an unseren Kunden und aus diesen AGB.
2.
Wir verpflichten uns, den Kunden über Änderungen oder Abweichungen unserer Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung im Angebot unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Änderungen und Abweichungen einzelner vereinbarter Vertragsleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die wir nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt haben, sind zulässig, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht erheblich beeinträchtigen.
§ 3 Leistungserbringung durch Dritte
1.
Wir sind berechtigt, vereinbarte Leistungen durch Dritte zu erbringen. Unser Kunde ist hiermit ausdrücklich einverstanden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung Dritter in unserem Namen und für unsere Rechnung. Wir sind in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in unserem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von uns beauftragten Dritten vorzulegen.
2.
Schalten wir zur Erfüllung vertraglicher Pflichten Dritte ein, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag mit unseren Kunden berechtigt, wenn wir diese Leistungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, von unseren Auftragnehmern nicht beziehen können, obwohl wir alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um die Vertragserfüllung sicherzustellen.
3.
Die Möglichkeit der Durchführung der Veranstaltung hängt zu einem nicht unerheblichen Teil von Faktoren ab, die wir nicht beeinflussen können. Dazu zählen beispielsweise ungünstige Witterungsbedingungen. Wegen solcher von uns nicht beeinflussbaren Faktoren können sich daher während der Durchführung der Veranstaltungen Änderungen im Ablauf ergeben. Wir verpflichten uns, diesbezügliche Änderungen möglichst gering zu halten und je nach der Änderung im Veranstaltungsablauf nach unseren Möglichkeiten ein Ersatzprogramm oder einen Ausweichtermin zu organisieren. Weitergehende Ansprüche des Kunden werden einvernehmlich ausgeschlossen.
4.
Bei vorstehend nicht erwähnten Leistungsstörungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass wir für ihn anstelle seines Anspruchs auf Rücktritt oder Minderung binnen angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringen oder die mangelhafte Leistung verbessern. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet.
5.
Der Kunde hat jeden Mangel, den er während der Veranstaltung feststellt, unverzüglich mitzuteilen. Die Unterlassung einer solchen Mitteilung kann dem Kunden als Mitverschulden zugerechnet werden und zur Reduzierung oder Wegfall etwaiger Ansprüche seinerseits führen.
§ 4 Preise
1.
Die Preisvereinbarung erfolgt vorbehaltlich einer möglichen Änderung aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen. Diese Gründe können liegen beispielsweise in der Erhöhung eingepreister Steuern oder Gebühren. Die Preisänderung ist nur in dem Umfang zulässig, wie sie durch die vorstehend erwähnten sachlich berechtigten Gründe gerechtfertigt werden, die von uns offenzulegen sind.
2.
Die vereinbarten Preise gelten für die vereinbarte Personenzahl gemäß Anmeldung durch den Kunden. Die ausgewiesene Teilnehmerzahl kann noch bis zu 17 Tage vor Veranstaltungstermin um 10 % nach unten berichtigt werden, sofern eine etwa ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht unterschritten wird. Zusätzliche Teilnehmer über die vereinbarte Personenzahl hinaus werden nachträglich separat in Rechnung gestellt.
3.
Nicht im Angebot aufgeführte Leistungen, die aber durch den Kunden beauftragt werden, und Leistungsmehraufwendungen, die durch unzutreffende Angaben des Kunden oder durch nicht termin- oder sachgerechte Vorleistungen Dritter ausgelöst werden, werden dem Kunden zusätzlich nach tatsächlich aufgewandten Stunden zu unserem Vergütungssatz von € 75,00 pro Stunde in Rechnung gestellt. Das gilt nicht, soweit die nicht termingerechten oder nicht sachgerechten Vorleistungen von unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.
4.
Bei allen angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise zuzüglich aktuell geltender Umsatzsteuer. Unsere Angebotspreise gelten nur für den Fall der ungeteilten Erteilung des Auftrages gemäß unserem Angebot. Sollte der Kunde dieses Angebot mit seiner Anmeldung ändern, müssen wir uns eine Neukalkulation der Preise vorbehalten.
5.
Sofern wir einen Teil der Leistungen aus einem unserer Angebote gesondert erfüllen, sind wir berechtigt, solche Leistungen gesondert abzurechnen.
§ 5 Zahlung
1.
Die vereinbarte Vergütung ist wie folgt zur Zahlung fällig:
a) 40%desVertragspreisesbinnen14TagennachVertragsschluss;
b) die restlichen 60 % bis zum 38. Tag vor Beginn der vereinbarten Veranstaltung.
2.
Erfolgt die Zahlung der vereinbarten Vergütung nicht fristgerecht im Sinne vorstehender Bestimmung, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall sind wir berechtigt, von unserem Kunden Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.
Im übrigen sind wir bei Zahlungsverzug auch berechtigt, Verzugsschaden ersetzt zu verlangen und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen statt vom Vertrag zurückzutreten.
4.
Anzahlungen werden nicht verzinst. Abzüge sind ausgeschlossen.
§ 6 Rücktritt vom Vertrag
1.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück ist er uns zum Ersatz eines uns entstandenen Schadens oder unserer Aufwendungen zur Zahlung folgender Pauschalen verpflichtet:
Bei Rücktritt bis
• 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn 25 % des vereinbarten Gesamtpreises
• 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn 30 % des vereinbarten Gesamtpreises
• 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
• 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn 75 % des vereinbarten Gesamtpreises
• 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 90 % des vereinbarten Gesamtpreises
• später 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.
2.
Wir behalten uns die Geltendmachung eines höheren Aufwendungsersatzes oder eines höheren Schadenersatzes vor, insbesondere in solchen Fällen, in denen vor Erklärung des Rücktrittes bereits Verträge zur Anmietung des Veranstaltungsgeländes, der Location, eines Schiffes etc. zu veranlassen war und dafür aufgewandte Kosten nicht oder nicht in voller Höhe zurückgefordert werden können. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens bzw. geringerer Aufwendungen vorbehalten.
3.
Ist eine Veranstaltung witterungsbedingt kurzfristig undurchführbar, so sind vom Kunden die Bereitstellungskosten zu zahlen. Das sind vor allen Dingen Kosten für aufgebaute Einrichtungen, die für die Veranstaltung notwendig wären, die aber unter den gegebenen Witterungsbedingungen nicht nutzbar sind.
4.
Sowohl unser Kunde als auch wir können den Vertrag kündigen, sofern die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
5.
Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so können wir für die von uns bereits durchgeführten oder zum Abschluss der Veranstaltung noch zu leistenden Tätigkeiten eine angemessene Zahlungsentschädigung in Rechnung stellen.
6.
Für jeden Fall des Rücktrittes durch uns wird unsere Haftung dem Kunden gegenüber auf einen Betrag in Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung begrenzt. Das betrifft nicht die Rückerstattung an uns geleisteter Zahlungen, sondern lediglich den Ersatz eines dem Kunden etwa entstehenden Schadens aus unserem Rücktritt vom Vertrag.
Sonder-AGB / Corona-Pandemie:
Bei Stornierungen durch den Kunden, die nicht aus Erlassen der Landes-/Bundesregierung resultieren, gelten die anfallenden Stornokosten lt. AGB der Strandgut Erlebnistouristik. Im Fall der Unmöglichkeit durch entsprechende Erlasse der Landes-/Bundesregierung, berechnen wir auf jeden Fall eine Servicegebühr in Höhe von 10 % des Gesamtnettobetrags bis maximal 480,00 € zzgl. ges. MwSt. für die von uns bis dahin tatsächlich geleistete Arbeit.
§ 7 Haftung
1.
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
• gewissenhafte Vorbereitung der Leistungen;
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und
• die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
2.
Wir haften nicht für Leistungen, die wir als Fremdleistungen lediglich vermitteln. Für deren Mangelfreiheit haftet der Leistungserbringer.
3.
Wir haften ebenfalls nicht für Störungen infolge höherer Gewalt, Streiks oder Übermittlungsstörungen im Bereich der Telekommunikation.
4.
Unsere Haftung wird begrenzt auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes, wenn und soweit es nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden oder des Veranstaltungsteilnehmers geht oder der Anspruch nicht aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes resultiert.
5.
Soweit wir nicht Eigentümer des Veranstaltungsgeländes oder –raumes sind, haften wir auch nicht für die Nichteinhaltung des Vertrages, soweit dies in Umständen der Person oder des Unternehmens des Veranstaltungsraumes begründet sind. Für diese Fälle behalten wir uns ein Rücktrittsrecht vom Vertrag vor. Bereits erbrachte Zahlungen des Kunden sind in diesem Falle vollständig zu erstatten. Schadenersatzansprüche gegen uns sind für diesen Fall ausgeschlossen, wenn wir nachweisen können, dass wir das uns Mögliche unternommen haben, um die Einhaltung des Vertrages zu leisten.
6.
Es wird vereinbart, dass der Kunde unsere Leistungen grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
7.
Der Kunde haftet für solche Schäden, die durch sein oder seiner Gäste Verschulden am Schiff, dem Veranstaltungsequipment, dem Veranstaltungsgelände oder der Veranstaltungsräumlichkeiten oder bei Dritten verursacht werden.
8.
Wir haften nicht für Schäden an vom Kunden oder von Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Geräten, Plätzen, Räumen und Gegenständen. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Haftungsansprüchen frei, die von Teilnehmern der von ihm bei uns gebuchten Veranstaltung uns gegenüber etwa erhoben werden.
9.
Sonderbestimmungen für Schiffs-Charter:
Sofern durch dringende Umstände die Notwendigkeit entsteht, behält sich der Schiffsführer die Änderung der Abfahrts- und/oder Zielhäfen vor. Sollten Umstände herrschen, insbesondere Witterungsumstände, die das Fahren unverantwortlich erscheinen lassen, etwa Eisgang, dichter Nebel, hohe Windstärken oder sonstige ungünstige Wetterverhältnisse, wird die Fahrt ausfallen. Das gilt auch dann, wenn diese Wetterverhältnisse vorhergesagt sind. Sollten solche Wetterverhältnisse während der Fahrt auftreten, wird das Schiff den nächsten Hafen ansteuern. Wir haften nicht für Schäden, die dem Kunden aus derartigen Umständen entstehen.
§ 8 Miete und Verleih
Soweit wir Sachen – gleich welcher Art – vermieten oder verleihen, haftet der Kunde für deren Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen. Zur Bemessung etwaiger Schadenersatzansprüche ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits über eine Haftpflichtversicherung abzudecken.
§ 9 Vertragsleistung und Vermittlung
Wir haften nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die von uns als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung bezeichnet sind, so beispielsweise (aber nicht abschließend) Unterkunftskosten.
Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem unserer Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so hat er uns von Ansprüchen des jeweiligen Dritten freizuhalten. Das gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder für sonstige Schadenersatzansprüche.
§ 10 Gewährleistung
Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so muss der Kunde unverzüglich Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Der Kunde kann unsere angebotene Ersatzleistung nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, uns darzulegendem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt würde.
Soweit der Kunde eine Minderung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen Schlechterfüllung des Vertrages durch uns geltend macht, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen uns unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde bestätigt durch seine Anmeldung, dass die von ihm angemeldeten Teilnehmer volljährig oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sind. Ebenfalls bestätigt er im Falle von Wasserveranstaltungen, dass die Teilnehmer Schwimmer sind. Nichtschwimmer sind in ihrem eigenen Interesse von der Teilnahme an solchen Veranstaltungen ausgeschlossen.
§ 11 Datenschutzerklärung
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Die Nutzung unserer Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
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Quelle: eRecht24
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Birkenallee 15 a
23669 Timmendorfer Strand
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mail: wegener[at]strandgut-erlebnistouristik.de
Der/Die betriebliche Datenschutzbeauftragte der Firma:
Marion Wegener
7. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck sowie deren Verwendung
Wenn Sie uns beauftragen, erheben wir folgende Informationen:
• Vor- und Nachname bzw. Firma,
• Eine gültige Email-Adresse,
• Anschrift,
• Telefonnummer – Festnetz und Mobilfunk –,
• Ggf. Informationen, die für die Planung der Veranstaltung erforderlich sind,
etwa Geburtsdaten, Hochzeitsdaten, Lebensmittelallergien bei Cateringaufträgen, Veganer, Vegetarier, körperliche Einschränkungen oder ähnliches bei Events oder Daten, die zum Anlass der Veranstaltung dienen und notwendig sind.
Die Erhebung dieser Daten erfolgt:
• um Sie als unseren Kunden identifizieren zu können,
• um Sie angemessen beraten zu können,
• zur Korrespondenz mit Ihnen,
• zur Rechnungstellung,
• zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Ansprüchen und zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 b DGSVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des uns erteilten Auftrages sowie für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich.
Die für die Auftragsbearbeitung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 a DSGVO eingewilligt haben.
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10. Widerspruchsrecht
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Möchten Sie von einem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an wegener@strandgut-erlebnistouristik.de
11. Anmeldung zum Newsletter
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§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine wirksame Bestimmung als vereinbart gelten, die dem von beiden Parteien wirtschaftlich Gewollten inhaltlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke.